HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN - Part 3


1: Gewinnchancen
2: Wie kann ich meine Chancen erhöhen?
3: Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme?
4: Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen?
5: Was bedeutet die Green Card für meine Familie?
6: Wird es das Green Card Programm noch lange geben?
7: Wie werden die Gewinner des DV-Green Card Programms ermittelt?
8: Ich habe schon einmal teilgenommen. Darf ich mich wieder bewerben?
9: WOHER WEISS ICH, DASS DIE AUSWAHLBENACHRICHTIGUNG, DIE ICH ERHALTEN HABE, AUTHENTISCH IST? WIE KANN ICH FESTSTELLEN, OB ICH TATSÄCHLICH DURCH DIE ZUFÄLLIGE DV-LOTTERIE AUSGEWÄHLT WURDE?
 
 
1:Gewinnchancen
Ihre Chancen stehen weit besser als Sie denken! An Europäer werden überdurchschnittlich viele Green Cards vergeben. So erhielt im Jahre 1999 Asien als bevölkerungsreichster Kontinent nur etwa 13% aller Green Cards, Europa dagegen fast 42%! Dieses Jahr sind 14 Länder von der Teilnahme ausgeschlossen, sodaß die anderen Länder bewusst bevorzugt werden. In 2002 haben etwa 40% aller eingereichten Anträge nicht an der Verlosung teilgenommen, weil Sie aufgrund kleinster Formfehler aussortiert worden sind oder nicht fristgerecht bei der richtigen Stelle angekommen sind.
Seit die Anträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden dürfen, hat sich die Anzahl der Teilnehmer deutlich verringert. Statistisch gesehen ist es sogar wahrscheinlicher, eine Green Card zu gewinnen (ca. 1:25) als nur 3 Richtige im Lotto zu haben (ca. 1:60).

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2:Wie kann ich meine Chancen erhöhen?
Sie können Ihre Gewinnchancen verdoppeln, indem Ihr Ehepartner ebenfalls einen Antrag stellt. Wird nur einer von beiden ausgelost, bekommen beide Personen eine Green Card. Da jeder nur einen Antrag pro Jahr stellen darf, ist dies die einzige Möglichkeit, die Chancen zu erhöhen.

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3:Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme?
Nein, es gibt kein Mindestalter und auch kein Höchstalter für die Teilnahme. Allerdings qualifizieren sich die meisten Teilnehmer unter 18 Jahren nicht, da Sie die geforderten Voraussetzungen an die Schul- bzw. Berufsausbildung nicht erfüllen.
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4:Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen?
Nein, jeder Teilnehmer darf nur einen Antrag pro Jahr einreichen. Falls Sie mehrere Anträge einreichen, um Ihre Chancen zu erhöhen, werden Sie automatisch disqualifiziert.
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5:Was bedeutet die Green Card für meine Familie?
Im Gewinnfall erhalten sowohl Sie, Ihr Ehepartner als auch Ihre Kinder, sofern diese unter 21 Jahre alt und unverheiratet sind, jeder eine eigene Green Card! Wenn Sie und Ihr Ehepartner jeweils einen Antrag einreichen, verdoppeln sich die Gewinnchancen für die ganze Familie. Jede Einzelperson darf allerdings nur einen Antrag pro Jahr einreichen.
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6:Wird es das Green Card Programm noch lange geben?
Das kann man nicht wissen. So schnell, wie es 1990 eingeführt wurde, kann es auch wieder abgeschafft werden. Ob und wie lange noch unbefristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in dieser Form “verschenkt” werden, ist ungewiss. Daher sollten Sie Ihre Chance nutzen, solange dieses Programm noch durchgeführt wird.

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7:Wie werden die Gewinner des DV-Green Card Programms ermittelt?
Die US-Behörden vergeben die Losnummern und ermitteln per computergestütztem Zufallsverfahren erfolgreichen Teilnehmer. 55.000 Green Cards werden so vergeben, wobei Ehepartner und Kinder der Gewinner ebenfalls eine Green Card bekommen, sodaß die Anzahl der tatsächlich ausgestellten Visa noch viel größer ist.
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8:Ich habe schon einmal teilgenommen. Darf ich mich wieder bewerben?
Selbstverständlich. Falls Sie bei früheren Verlosungen noch kein Glück hatten, dürfen Sie sich jedes Jahr wieder bewerben. Wichtig ist nur, dass Sie pro Jahr nur einen Antrag einreichen, da Sie sonst disqualifiziert werden.
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9:Woher weiss ich, dass Auswahlbenachrichtigung, die ich erhalten habe, authentisch ist? Wie kann ich feststellen , ob ich tatsächlich durch die zufällige DV- LOTTERIE ausgewählt wurde?
Nachdem die Personen zufällig unter den qualifizierten Eingängen durch das Computerprogramm der E-DV-Lotterie des US-Außenministeriums ausgewählt wurden, werden sie NICHT per E-Mail benachrichtigt. Die ausgewählten Personen werden zwischen Mai und Juli 2008 lediglich per Post einen Brief an die auf ihrem elektronischen DV-Teilnahmeformular angegebene Adresse erhalten. Nur die zufällig ausgewählten Personen werden benachrichtigt. Nicht ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung. Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der für das Visaverfahren ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung.
Das Kentucky Consular Center (KCC) wird die Benachrichtigung an die ausgewählten Personen übersenden. Diese Briefe enthalten die Anleitung für das Visaantragsverfahren. Aus der Anleitung geht hervor, dass die ausgewählten Antragsteller alle Gebühren für die DV- und Einwanderungsvisa nur persönlich während des Gesprächstermins bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat bezahlen können. Die Zahlstelle oder der Konsularbeamte überreicht dem Antragsteller unverzüglich eine Quittung der US-Regierung. Geld oder DV-Gebühren sollten nie per Post, über Western Union oder über andere Lieferdienste geschickt werden.
Die Teilnahme an der E-DV-Lotterie erfolgt über das Internet auf der offiziellen E-DV-Website der US-Regierung unter www.dvlottery.state.gov/.Das KCC übersendet den ausgewählten Antragstellern ausschließlich Briefe. Weder das KCC, noch die Konsularabteilungen oder die US-Regierung haben die ausgewählten Personen je per E-Mail benachrichtigt, und es bestehen keine Pläne, zu diesem Zweck E-Mails im Rahmen des DV-Programms 2010 zu versenden. Die Visaabteilung des US-Außenministeriums weist darauf hin, dass es sich nur bei Internetsites mit dem Kürzel “.gov” um offizielle Websites der Regierung handelt. Viele andere nichtstaatliche Websites (beispielsweise mit den Endungen “.com”, “.org” oder “.net”) bieten nützliche Informationen und Dienstleistungen zu Einwanderung und Visabeantragung. Unabhängig vom Inhalt der nichtstaatlichen Websites befürwortet, empfiehlt oder unterstützt das Außenministerium Informationen oder Materialien auf anderen Websites nicht.
Einige Websites versuchen womöglich, Kunden und andere zu der Annahme zu verleiten, dass es sich um offizielle Websites handelt und kontaktieren Sie womöglich per E-Mail, um ihre Angebote anzubieten. Diese Websites könnten versuchen, Gebühren für Dienstleistungen wie Formulare und Informationen über Einwanderungsverfahren zu verlangen, die auf der Website für Visadienste des US-Außenministeriums oder im Ausland über die Websites der Konsularabteilungen gebührenfrei angeboten werden. Zudem könnten diese Websites Gebühren für Dienstleistungen verlangen, die Sie nicht erhalten, darunter oft auch für die Teilnahme an der DV-Lotterie und für die Beantragung von Visa. Dies sind unverblümte Versuche, Ihr Geld zu stehlen. Wenn Sie diesen Betrügern Geld überweisen, werden Sie es nie wieder sehen. Sie sollten auch vorsichtig bei der Übersendung von persönlichen Informationen sein, die von diesen Websites für betrügerische Absichten verwendet werden könnte.

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